- Geschrieben von: Inge Scheller und Renate Altenkirch
Feuerschutzordnung von 1686
Bereits 1686 gab es eine Feuerschutzverordnung des Amtes Gifhorn. Es sollten keine Strohdächer mehr sein, und auf Abstände sollte geachtet werden. Aber die konnten die Brände auch nicht verhindern: In Gifhorn sind in ungefähr dieser Zeit (um 1680) an einem Nachmittag 106 Häuser, die alle nördlich der Aller lagen, abgebrannt. Die Betroffenen bekamen kein Geld von der Versicherung, es gab sie ja noch nicht.
Im Flett, der großen Diele der Bauernhäuser, brannte das Herdfeuer zum Kochen und Heizen, somit war die Brandgefahr groß.
Zur Brandbekämpfung sollten in den Dörfern Leitern, Harken und Ledereimer angeschafft werden.
Wenn es doch einmal gebrannt hatte, konnte der Betroffene zur Minderung seiner Not mit amtlicher Genehmigung („Brandbrief“) in der Umgebung in einer begrenzten Zeit betteln gehen. Das Geld reichte vermutlich nicht , um davon ein Haus wieder aufzubauen.
1750 - Landschaftliche Brandkasse Hannover
Bereits im Mittelalter formierten sich allmählich drei maßgebliche soziale, rechtliche und politische Gruppen der Bevölkerung, nämlich
- der „Klerus“, das heißt die häufig mit großem Grundbesitz ausgestatteten Klöster und Stifte,
- die „Ritter“, die vom Landesherrn mit Verwaltungsaufgaben und militärischen Diensten betraut und als Gegenleistung mit Landbesitz belehnt wurden, und
- die Städte, die zunehmend durch Handel und Handwerk wohlhabend und bedeutend geworden waren.
Diese drei Gruppen, für die sich allmählich die Bezeichnung der drei „Landstände“ einbürgerte, bildeten zusammen die „Landschaft“ des Fürstentums Lüneburg. (https://lg.landschaften.de)
Dieser „Landschaft“ wurde die Brandkasse unterstellt.
Nach der Verkoppelung bürgerte es sich ein, die Mitgliedschaft in der „Landschaftlichen Brandkasse Hannover“ mit einem Emaille-Schild zu dokumentieren.
1847 brannten in Wasbüttel vier nebeneinander liegende Bauernhäuser gleichzeitig ab.
Es handelte sich (nach mündlicher Überlieferung) um die Häuser mit den Brandkassennummern 3 (Calberlaher Str. 2), 5 (Hauptstraße 19), 16 (Calberlaher Str. 6), 17 (Calberlaher Str. 4). Alle vier Häuser konnten dank der Feuerversicherung wieder aufgebaut werden.
Versicherungsnummern = Hausnummern
Mit Gründung der Brandkasse nummerierte und taxierte man die damals vorhandenen Hofstellen. Ins Gebäudekataster des Amtes Gifhorn von 1753 wurden in Wasbüttel 26 Gebäude/Feuerstellen mit Nebengebäuden aufgenommen.
Die Feuerversicherungsnummern wurden mit jedem Neubau fortlaufend vergeben und bildeten bis 1971 zusammen mit der Ortsangabe die Adresse.
Bis dahin gab in Wasbüttel knapp 250 versicherte Gebäude. Anschließend wurden Straßennamen eingeführt und die Häuser entlang der Straße durchnummeriert.