Die Schaffung leistungsstärkerer Verwaltungseinheiten

In den 60er Jahren erkannte das Land Niedersachsen die Notwendigkeit zur Schaffung leistungsstärkerer Verwaltungseinheiten, weil gemeindeübergreifende Planungen insbesondere bei der Siedlungserschließung oder auch bei der Abwasserbeseitigung erforderlich wurden.
Durch das vom Niedersächsischen Landtag am 17.11.1973 beschlossene Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Raum Gifhorn (Gifhorn-Gesetz), das am 01. März 1974 in Kraft trat, sind dann im Bereich der heutigen Samtgemeinde einschneidende Änderungen eingetreten.

Gemeinden werden zusammengelegt

Viele ehemals eigenständige Gemeinden (z. B. Vollbüttel, Ribbesbüttel und Ausbüttel) wurden zu einer Gemeinde (hier: Ribbesbüttel) zusammengeschlossen. Lediglich die Gemeinde Wasbüttel blieb im Zuge der Gebietsreform unverändert erhalten. Daher hielt sich der Widerstand gegen die Reform hier in Grenzen.
Der Niedersächsische Landtag als Gesetzgeber hatte vorgesehen, die Gemeinden Calberlah (gebildet aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Allenbüttel, Allerbüttel, Calberlah, Edesbüttel, Jelpke und Wettmershagen), Isenbüttel, Ribbesbüttel (gebildet aus Ausbüttel, Ribbesbüttel und Vollbüttel) und Wasbüttel zu einer „Gemeinde Isenbüttel“ zusammenzuführen, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, die für die Bildung einer Samtgemeinde erforderliche Hauptsatzung dem Landkreis Gifhorn als Aufsichtsbehörde vorgelegt wird. Diese Gründungs-Hauptsatzung fand die Zustimmung der betroffenen Gemeinderäte und trat am 15. März 1974 in Kraft, womit die Samtgemeinde Isenbüttel gebildet war.
Die damals in der örtlichen Kommunalpolitik Tätigen waren nicht bereit, ihre Gemeinde „aufzugeben“. Die in jüngster Vergangenheit geführten Beratungen über die Umwandlung der Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde erinnern an die im Vorfeld der Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 landesweit zum Teil sehr hitzigen Diskussionen.
Der freiwillige Zusammenschluss zu einer „Samtgemeinde Isenbüttel“ sollte den Mitgliedsgemeinden ihre Selbstständigkeit erhalten.
Die vorbereitende Entscheidung hierzu traf der „Vorläufige Interrimssamtgemeinderat“ am 16.01.1974. Ihm gehörten Ratsmitglieder aus den damaligen Gemeinderäten an.
Nach Bildung der Samtgemeinde wurde dieser „Vorläufige Interrimssamtgemeinderat“ durch den „Interrimssamtgemeinderat“ abgelöst.

Erster Samtgemeinderat seit Juni 1974

Die Wahl zum ersten Samtgemeinderat fand am 09.06.1974 statt. Rudolf Deneke und Günther Werner aus Wasbüttel sowie der damalige Bürgermeister der Gemeinde Wasbüttel, Willi Müller, der auch schon dem Interrimssamtgemeinderat angehörte, wurden in dieses Gremium gewählt.
Hierbei sei erwähnt, dass Willi Müller dem Samtgemeinderat bis 1996 ununterbrochen angehörte, in verschiedenen Ausschüssen mitarbeitete und von 1991 bis 1996 auch das Amt des Samtgemeindebürgermeisters innehatte. Aufgrund seiner langjährigen Verdienste wurde er später auch zum Ehrensamt­gemein­de­bürgermeister ernannt.